Cannabis Anbau ist im Kleingarten verboten
Hierzu der Bundesverband: (Auszug)
Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen ist nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei Bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).
Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen (Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein.
Hilfreich wären für diesen Fall klarstellende Regelungen in Gartenordnungen bzw. https://kleingarten-bund.de/cannabis-in-kleingaerten/
Stellungnahme des Landesverbandes der Gartenfreunde Thüringen
Hier werden gleichlautend dieselben Hinweise wie vom Bundesverband gegeben.
Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V.
Der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. hat bereits im November 2023 für alle angeschlossenen Vereine klargestellt, dass der Anbau von Cannabis auf gepachteten Flächer verboten ist.
Laut neu beschlossener Kleingartenordnung vom 04.11.2023 ist Cannabis verboten.
(Kleingartenordnung Anlage 2)
Stadtverband der Kleingärtner e. V. (kleingaerten-erfurt.de)